Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hält rechtliche Schritte gegen die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für chancenlos. Das erklärte er gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Damit begibt er sich auf medienpolitisches Glatteis.
Denn das Gutachten, von Paul Kirchhof, das dieser zum Rundfunkbeitrag erstellt hatte, wurde in wesentlichen Punkten nicht umgesetzt. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
– (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rund-funks einzuführen,
– die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,
– ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,
– den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,
– bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann.
Gerade dieser letzte Punkt ist für mich entscheidend. Paul Kirchhof begründet dies so: „Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.“ (Gutachten S. 62)
Dies wurde im Staatsvertrag nicht umgesetzt.