„Der Frankfurter Sportrechtsexperte Stephan Dittl befürchtet, dass vor allem die deutsche Gesetzgebung für ARD und ZDF nachteilig werden kann. Das deutsche Recht auf Kurzberichterstattung sehe vor, dass die Sender mit eigenen Teams in die Stadien gehen und die Wettbewerbe selbst aufzeichnen könnten, in Asien, wo die nächsten Spiele stattfinden, werde sich dieses Recht jedoch nicht durchsetzen lassen. Auch das EU-Kurzberichterstattungsrecht helfe den Sendern nicht, da die EU-Richtlinie in Deutschland nicht unmittelbar gelte und nicht eins zu eins in nationales Recht umgesetzt wurde, auch weil die deutschen Regelungen zur Kurzberichterstattung älter sind als die auf EU-Ebene.“ (Neues Deutschland, 04.01.2017, nicht online)
„Das Kurzberichterstattungsrecht der EU-Ebene sieht vor, dass das Sendesignal des Exklusivpartners abgegriffen werden kann und man nicht selbst ins Stadion muss, um zu filmen. Da wäre es also egal, ob die Bilder in Asien gefilmt werden oder in Deutschland. Wenn Sky beispielsweise exklusiv die Bundesliga überträgt, könnte ein anderer Sender das Signal einfach mitschneiden und kurze Ausschnitte in der nachrichtlichen Berichterstattung verwenden. Das ist in Deutschland aber derzeit nicht erlaubt – anders als etwa in Österreich. Die EU-Richtlinie gilt in Deutschland nicht unmittelbar und wurde hier eben nicht eins zu eins in nationales Recht umgesetzt.“(Epd Medien, 03.01.2017, nicht online)
Fazit: ARD und ZDF können Kurzberichterstattung zu den Olympischen Spielen machen, wenn die Medienpolitik in Deutschland das Recht auf Kurzberichterstattung novelliert. Damit müssten sie faktisch auch keine Lizenzkosten aufbringen.