Italien will dem einheimischen Film- und Serienmarkt per Gesetz mehr Sendezeit einräumen. Ab 2020 sollen in den On-Demand-Angebote und in den TV-Angeboten, und hier auf Prime-Time-Sendeplätzen (18 bis 23 Uhr) auf allen Fernsehkanälen einheimische Produktion in festgelegter Regelmäßigkeit laufen. Das Dekret unterscheidet zwischen Kommerz- – und öffentlichen Rundfunk. So müsste beispielsweise ein Privat der Verordnung nach künftig mindestens einmal pro Woche eine italienische Produktion zur besten Sendezeit ausstrahlen. Öffentlich-rechtliche Sender wie zum Beispiel RAI hingegen müssen sogar zwei Sendeplätze freihalten.
Für etwaige Zuwiderhandlungen wurden auch direkt Sanktionen formuliert, die von Pauschal-Beträgen im Millionen-Euro-Bereich oder prozentual (maximal 2 Prozent) am Umsatz des straffälligen Senders bemessen werden.
Digitalfernsehen.de, 4.10.2017 (online)