„Die Spitzenkandidatin der Thüringer SPD, Heike Taubert, hat den MDR aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen“, heißt es in einer entsprechenden Presseerklärung der Thüringer SPD.
Sie fordert die Zusammensetzung des Rundfunkrates zu verändern, da in diesem zu viele staatliche und staatsnahe Vertreter sitzen. Zudem kann sie sich vorstellen, „verpflichtend Vertreter von beispielsweise Sozial- und Familienverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden, kulturellen Einrichtungen oder des Lesben- und Schwulenverbandes sowie auch von Minderheitsverbänden mit in den Rundfunkrat aufzunehmen.“
Zudem verlangt sie mehr Transparenz und öffentliche Sitzungen des Rundfunkrates, „wenn es um die Richtlinien des Rundfunk- und Fernsehprogramms geht“.
Nun, dies alles sind Forderungen, die auch die Thüringer Landesregierung umsetzen kann, wenn sie die Regierungen Sachsens und Sachsen-Anhalts überzeugt. Der MDR kann von sich aus die Zusammensetzung des Rundfunkrates nicht verändern. Diese ist per Gesetz vorgegeben. Der Rundfunkrat kann aus eigener Kraft nur für mehr Transparenz sorgen – indem, er dies zum Beispiel in der Satzung des MDR verankert.