Für die Produktion der Vorabendsendung „Gottschalk live“ wird nach WDR-Angaben kein Cent aus Gebührenmitteln verwendet. Die Finanzierung erfolge ausschließlich über Werbeeinnahmen, die Etatverantwortung liege daher bei den ARD-Werbegesellschaften. Diese Erklärung war eine Reaktion auf eine Vorabmeldung der Wochenzeitung „Die Zeit“, in der es geheißen hat, die Vorabendsendung sei an den Kontrollgremien der Sender vorbei mit der Degeto“ eingefädelt worden.
„Maßgeblich für die Frage, ob die Gremien einzubinden sind, ist die Frage, ob der WDR sachlich und finanziell verpflichtet ist, d.h. ob Verträge aus Gebührenmitteln finanziert werden. Beides ist nicht der Fall. Der WDR ist nicht verpflichtet und zahlt keinen Cent aus Gebührenmitteln. Bei „Gottschalk live“ wurde nicht anders verfahren als bei allen anderen Vorabendproduktionen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Werbeeinnahmen und die Etatverantwortung liegt daher bei den Werbegesellschaften. Diese Vorgehensweise gilt seit Harmonisierung des ARD-Vorabendprogramms 1993/94. Von einer Umgehung der Gremien kann deshalb keine Rede sein.“
Halten wir also fest: Die Gremien wurden in die Entscheidung nicht einbezogen. Dies gilt für das gesamte Werberahmenprogramm. Es gibt im ERSTEN also einen Programmbereich, in dem die Gremien nicht mitreden dürfen. (An wen gehen dann eigentlich Programmbeschwerden? Auch an die Geschäftsführer der Werbetöchter? Oder doch an den redaktionell zuständigen Sender?)
Gebührenmittel werden für die Sendung nicht verwendet, heißt es. Wenn allerdings die Werbeeinahmen der Sendung sinken, haben die Werbetöchter einen geringeren Gewinn. Sie können dann weniger an die Anstalten ausschütten. Denen fehlen dann die Mittel für andere Sendungen. Sie müssen unter Umständen also Einsparungen in ihrem Programm vornehmen. Dafür sind dann wieder die Gremien mit zuständig.
Und was ist, wenn durch mehrere Fehlentscheidungen die Werbetöchter defizitär werden? Muss dann das Defizit nicht aus Gebührenmitteln ausgeglichen werden?
Es ist doch absurd, die Gremien bei einem Teil des Programms außen vor zu lassen, nur weil dafür keine Gebührenmittel eingesetzt werden. Schließlich sind sie für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig. Und dieser finanziert sich nun mal durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen.“ (§13 Rundfunkstaatsvertrag) Aus dem Rundfunkstaatsvertrag lässt sich nicht ableiten, dass die Gremien nur für die Programmbestandteile zuständig sind, die aus Gebührenmitteln finanziert werden. Dies wäre auch gar nicht möglich umzusetzen. Schließlich bestehen die Etats der Sender nicht nur aus Gebührenmitteln. (Man stelle sich vor, ein Ministerpräsident würde die Auskunft über die Verwendung von Geldern verweigern, weil es sich dabei um Spenden an die Regierung handeln würde.)
Die Gremien vertreten die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks, so steht es in den Staatsverträgen. Auch hier wird nicht nach der Finanzierungsquelle unterschieden.
Dazu passt das bei „Gottschalk live“ gewählte verfahren nicht. Die degeto schließt den Vertrag, die Werbetöchter haben – ohne Mitsprache – die Kosten zu tragen.
Es hieß nicht nur immer wieder, dass die Sendung „Gottschalk live“ keinen Gebührencent kostet. Alle Aussagen waren immer so zu verstehen, dass sie sich – durch die hohen Werbeeinahmen – refinanziert. Es wurde ein Marktanteil von 10 Prozent angepeilt. Derzeit liegt man bei 5 Prozent? Und so fragt man sich, ob die Sendung sich bei diesem Marktanteil immer noch selbst finanziert? Oder muss die Sendung durch andere Einnahmen subventioniert werden? Ist dies nicht eine Frage, die den Gremien wie auch der Öffentlichkeit zu beantworten ist?
Falls man nämlich auf das Angebot der AGDOK zurückgreifen und Dokus produzieren sollte, hätte man wiederholbares Programm. In die Richtung ging auch der Vorschlag von Wolf Bauer (ufa), lieber weitere Serien für diesen Sendeplatz in Auftrag zu geben.
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