„Der Herstellungsleiter hatte weitreichende Spielräume. Die auch für ihn geltende Beschaffungsordnung des MDR zu Lieferungen und Leistungen sieht vor, dass bis zu Kosten von 5000 Euro brutto der Abteilungsleiter, über 5000 Euro der zuständige Hauptabteilungsleiter und über 50 000 Euro der Direktor der Bedarfsstelle zuständig ist.“ So die Thüringer Allgemeine vom 9.12.2010. Er konnte jedoch „bis 500.000 Euro entscheiden und brauchte erst bei Kosten darüber hinaus den Programmgeschäftsführer des Kika zur Genehmigung.“ (Im Durchschnitt hat der Manager pro „Fall“ fast 60.000 Euro erlöst.) Doch wer hat diese Ausnahme beantragt? Und wer hat sie genehmigt? Wer hat diesen „Sonderbereich“ wann kontrolliert? Und warum ist der Antikorruptionsbeauftragten trotz konkreter Hinweise und der Überprüfung der Geschäftsbeziehungen erst einmal nichts aufgefallen? Wenn diese Sonderregelung das Einfallstor war, dann gibt es doch auch Verantwortliche im Sender?
Mit 500.000 Euro als Obergrenze je Auftrag kann man gut ein Programm zusammenstellen. Nur weniges geht darüber hinaus. Zumeist ist man dann sowie nicht der alleinige Auftraggeber. Diese Sonderregelung war wohl das Einfallstor. Zumal er seit Beginn der zweite Mann an der Spitze des Kinderkanals war. „Er war die Konstante, während vier Programmgeschäftsführer einander ablösten“, so die Thüringer Allgemeine.