KJM braucht mehr als 8 Jahre, um Gesetzesauftrag umzusetzen

 

Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet.

„Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern“ so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren.

 

 

Der geltende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahr 2003 (!) sieht vor, dass Inhalteanbieter im Internet ihre Schutzpflichten durch Maßnahmen wie technische Zugangshürden, Zeitgrenzen oder auch durch Programmierung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm erfüllen können. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM, die jedoch bisher keine Kriterien dafür aufgestellt.

Vehement kämpfte man letztes Jahr für einen „neuen“ Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dabei hat man mehr als 8 Jahre gebraucht, einer Aufgabe und Pflicht des existierenden Staatsvertrags zu erfüllen.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)