Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet.
„Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern“ so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren.
Der geltende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahr 2003 (!) sieht vor, dass Inhalteanbieter im Internet ihre Schutzpflichten durch Maßnahmen wie technische Zugangshürden, Zeitgrenzen oder auch durch Programmierung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm erfüllen können. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM, die jedoch bisher keine Kriterien dafür aufgestellt.
Vehement kämpfte man letztes Jahr für einen „neuen“ Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dabei hat man mehr als 8 Jahre gebraucht, einer Aufgabe und Pflicht des existierenden Staatsvertrags zu erfüllen.
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