Mit dem Slogan „Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern“ ist die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD angetreten. Keine Koalitionsvereinbarung ohne Bekenntnis zur „flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten“. Aber halt: Hieß es nicht bei der Ampel (und der letzten Merkel-Regierung!) noch „flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen“? […]
Kassiert wurde nebenbei auch das ursprüngliche Versprechen, „die Mehrwertsteuer auf gedruckte und digitale periodische Presseprodukte auf null Prozent“ zu senken. Geschenke im Volumen von geschätzten 700 Millionen Euro mag sich der trotz Lockerung der Schuldenbremse klamme Staat nicht mehr leisten. […]
Besonders ausführlich widmet sich der Koalitionsvertrag dem Problemkomplex Desinformation und Fake News in sozialen Netzwerken. Beide werden als „ernste Bedrohungen“ für Demokratie, Institutionen und gesellschaftlichen Zusammenhalt angesehen. Einige normative Leitsätze erscheinen allerdings selbst gefährlich für das, was sie zu schützen vorgeben. Etwa wenn es heißt: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“
Ein Leitsatz, der gleich mehrere Verständnis- und Definitionsfragen nach sich zieht: Wer bestimmt, was „bewusst falsch“ ist? Wo liegt die Grenze zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung? Der Graubereich ist bekanntlich recht breit, eine saubere Abgrenzung oftmals kompliziert. Was heute als Lüge diffamiert wird, kann schon morgen als legitime Position anerkannt sein.
Günter Herkel, M(verdi), 16.05.2025 (online)