Johannes Beermann gilt als starker Mann der CDU-Medienpolitik. Die Ministerpräsidenten haben ihn als Leiter der AG Beitragsstabilität beauftragt, bis zum Jahr 2014 die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu konkretisieren und Vorschläge zu machen, wie die Finanzierung von ARD und ZDF langfristig legitimiert werden kann. Einige Antworten sowie seinen grundsätzlichen Lösungsansatz stellte er bei „ver.di im Gespräch“ am 5. Mai in Mainz vor.
Es ist klar, dass es einen Zusammenhang zwischen Aufgabenbeschreibung und Finanzhöhe gibt. Die Politik darf jedoch nicht über die Finanzierung Einfluss auf das Programm nehmen. Die Finanzausstattung, so das Bundesverfassungsgericht gefordert, muss „funktionsgerecht“ sein. Die Anstalten müssen entsprechende Einnahmen haben, um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Doch sagt er: „17,98 Euro sind die Messlatte.“ So in einem Interview mit dem medienpolitischen Magazin promedia.
Und stellt fest: „Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird.“ Der öffentlich-rechtliche Auftrag würde nicht mehr anhand funktionaler Kriterien definiert, sondern orientiert sich an finanziellen Vorgaben, stellt Rudi Gültner im Medienmagazin von ver.di fest. „Es ginge nicht mehr darum, welche Funktionen ARD und ZDF erfüllen sollen, sondern darum, welche Aufgaben sie mit den vorhandenen Finanzen erfüllen können. Da die Politik nicht den Finanzumfang bestimmen kann, der zur Auftragserfüllung notwendig ist, reduziert sie den Auftrag. Die KEF würde den Finanzbedarf entsprechend reduzieren und die Politik hätte auf indirektem Weg erreicht, was ihr auf direktem Weg untersagt wäre: die Programminhalte über die Gelder zu steuern.“
Johannes Beermann schlägt sogar vor, sich auf Informationsprogramme zu konzentrieren. Denn die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems setze politisch informierte Bürger voraus – und das könne nur das öffentlich-rechtliche System leisten.
Und so wird offenbar, dass sich Johannes Beermann weit vom Geist der Bundesverfassungsgerichtsurteile entfernt hat. Die Funktion des – und nicht nur öffentlich-rechtlichen – Rundfunks besteht nicht allein in der Information der Bürgerinnen und Bürger durch Informationssendungen. Der Rundfunk hat eine der Demokratie „dienende Freiheit“. Er soll der Demokratie durch einen wesentlichen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung dienen. Dies geschieht nicht nur über Informationsendungen und laufende Berichterstattung, sondern auch durch Beiträge zu Bildung und Kultur. Diese Anforderung wird auch an die privaten Veranstalter gestellt, auch wenn die Messlatte für sie nicht ganz so hoch ist.
Insbesondere die Unterhaltungsangebote haben einen wertprägenden Charakter und beeinflussen die Meinung von Bürgerinnen und Bürger zum Teil stärker als die politischen Formate. (es muss ja einen Grund haben, warum Politiker sich den harten Politformaten entziehen, aber gerne in die unterhaltenden Talkshows gehen.)
Demzufolge kann man ARD und ZDF nur von solchen Aufgaben entbinden, die keine meinungs- und willensbildende Funktion haben. Wenn es zu einer Aufteilung derart kommen sollte, dass ARD und ZDF nur Information, Bildung und Kultur machen, die privaten Anbieter vor allem Unterhaltung und Sport, dann ist der Rundfunk in Deutschland nicht mehr „funktionsgerecht“ strukturiert.
Es ist doch zu fragen: Warum ist das öffentlich-rechtliche System im Jahre 1991 mit 2,6 Mrd. Euro ausgekommen, warum reichten im Jahre 2000 5,8 Mrd. Euro und warum sind 7,5 Mrd. Euro im Jahr 2010 zu wenig? Wieso kann die BBC innerhalb eines Jahres über 10% ihres Etats einsparen, ARD und ZDF jedoch nicht? Wie wirkt sich das Sparen bei der BBC auf das Programm aus?