Konflikt zwischen Datenschutz- und Urheberrecht

Auch bei legaler Nutzung von Angeboten im Internet kann es zu Konflikten kommen, wie Dr. Martin Rupp und Peter Matzneller vom Institut für Europäisches Medienrecht (Saarbrücken) in einem Beitrag für IRISplus (2013-6 – nicht frei verfügbar), einer Publikation der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, darlegen.

„Das Datenschutzrecht verbietet es indes, den Zugang zu einem Dienst von der Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung bestimmter Daten abhängig zu machen. Ebenso kritisch ist aus datenschutzrechtlicher Sicht das so genannte Online-Profiling zu bewerten, bei dem z.B. anhand des Setzen von Cookies das Nutzerverhalten aufgezeichnet wird, um ihm so persönlich zugeschnittene Angebote präsentieren zu können. Die Urheberrechtslinie 2001/29/EG begreift derlei Informationssysteme zur zeitgerechten Wahrnehmung von Urheberrechten, verlangt aber beim Einsatz solcher Systeme die Achtung der Privatsphäre der Endkunden im Sinne der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.“

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)