Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Länderparlamente erreicht. Wie die Ministerpräsidenten im Frühjahr beschlossen, soll der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt werden. Damit folgt ein Beitragsstaatsvertrag dem nächsten. Doch laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war vorgesehen, dass die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragsmodells evaluiert wird. Sender wie auch Länder haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten liegen noch nicht vor. Müsste man nicht diese Evaluierung abwarten, bevor man Änderungen vornimmt? Oder ist es nicht gerecht, angesichts der hohen Beitragsmehreinnahmen diesen Beitrag zu senken?
Doch die jetzigen Mehreinnahmen beruhen u.a. auch auf der zusätzlichen Belastung bestimmter Gruppen. Durch die vorab vorgenommene Senkung des Beitrags wird die medienpolitische Freiheit, die Belastung für bestimmte seit 2013 zusätzlich Gruppen (Behinderte, gemeinnützige Vereine …) zurückzunehmen, eingeschränkt.
Zwischenzeitlich hieß es, die Mehreinnahmen machen ca. 1,15 Mrd. in der Beitragsperiode aus. Man könne den Beitrag um mindestens 1 Euro reduzieren (Tillich). Die KEF hatte vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag um 73 Cent zu reduzieren. Damit woltel sie nur die Hälfte der Mehreinnahmen an die Beitragszahler zurückgeben. Die andere Hälfte soll nach einer Evaluierung des Rundfunkbeitrags dazu dienen, „Unwuchten“ im Beitragssystem abzubauen. Dies bedeutet: Die von der KEF berechneten Mehreinnahmen würden eine Entlastung von 146 Cent je Beitragszahler ermöglichen – wenn die Annahmen Realität. Im Januar hatte die KEF zudem ausgerechnet, dass eine Werbe- und Sponsoringfreiheit bei ARD und ZDF mit 125 Cent zu Buche schlagen würde. Mit der Reduzierung des Beitrags um 48 Cent ist auch der vollständige Werbeausstieg obsolet – zumindest für die nächsten Jahre. Denn welcher Politiker wird sich für eine Beitragserhöhung aussprechen – nur um den Werbeausstieg zu ermöglichen?
Fazit: die jetzige Entscheidung ist willkürlich, da das staatsvertraglich zugesicherte Gutachten zur Auswirkung des Rundfunkbeitrags fehlt. Diese Entscheidung schränkt zukünftige Entscheidungsspielräume bei der Befreiung ein. Mit dieser Entscheidung ist zudem die von der SPD immer wieder avisierte Werbefreiheit hinfällig.
Mit der jetzigen Entscheidung engt der Gesetzgeber seinen medienpolitischen Handlungsspielraum ein. Der Rundfunkbeitrag wird für eine übergroße Mehrheit reduziert – zu Lasten vieler (kleiner) Minderheiten, die mit dem neuen Modell zusätzlich belastet wurden. Die Reduzierung für die vielen zahlen die Behinderten, gemeinnützigen Vereine, Städte und Kommunen …
Zudem sei vermerkt, dass er 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch Konzentrationsfragen oder den Jugendmedienschutz hätte regeln können. Dazu ist man seit Jahren im Gespräch. Im Februar 2012 hatte Kurt Beck als Vorsitzender der Rundfunkkommission (in epdmedien 08/2012) zudem einen Staatsvertrag angemahnt, der sich grundsätzlichen Fragen widmet. Es zeigt sich: populäre Entscheidungen werden voreilig getroffen, die harten Themen und Probleme auf die lange Bank geschoben.