“Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen davon aus, dass die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten, die Mittelplanung und -verwendung insoweit besonders beobachten.”
(Protokollerklärung der Länder zum 19. RFSTV)
Fragen: Was meint der Gesetzgeber mit beobachten? Und was sollen die Gremien machen, wenn sie eine Veränderung feststellen?