Zukünftige Events
Mrz
22
Mi
14:00 DLM-Symposium 2023 – Vielfalt ge... @ Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
DLM-Symposium 2023 – Vielfalt ge... @ Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
Mrz 22 um 14:00 – 17:30
Die europäische Gesetzgebung prägt die aktuelle medienpolitische Agenda. 2023 wird es darum gehen, die praktische Anwendung des Gesetzes über Digitale Dienste in den Mitgliedstaaten vorzubereiten und sich zu den weitergehenden Vorschlägen für das Europäische Medienfreiheitsgesetz[...]
Mrz
23
Do
ganztägig Journalismusforum 23: Nachhaltig... @ HESSISCHER RUNDFUNK, Foyer Goldhalle
Journalismusforum 23: Nachhaltig... @ HESSISCHER RUNDFUNK, Foyer Goldhalle
Mrz 23 ganztägig
Was hat Journalismus mit Nachhaltigkeit zu tun? Eine Menge, finden wir von der ARD.ZDF medienakademie. Darüber wollen wir am 23. März 2023 beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt auf dem Journalismusforum 23 (#JF23) mit Ihnen diskutieren.[...]
Neueste Kommentare

    Lesetipp: Neurodaten stellen neue Anforderungen an Datenschutz

    Viele Staaten und Firmen sammeln Neurodaten. Damit können sie langfristig gesehen Gedanken und Gefühle kontrollieren. Der Datenschutz ist darauf bisher nicht vorbereitet.

    „Neurodaten können Informationen über Gedanken und Emotionen sowie Veranlagungen für geistige und körperliche Krankheiten oder Prädispositionen für Verhaltensmuster und Persönlichkeitstypen anzeigen, selbst wenn diese sich nie manifestieren. Neurodaten sind überdies zunächst Rohdaten. Sie erhalten erst einen Sinn, wenn sie mit wissenschaftlichen Modellen der Hirnfunktion interpretiert werden. Je nach Modell lassen sich unterschiedliche Arten von Wissen über ein Individuum gewinnen“, schreiben Dara Hallinan, Philip Schütz und Michael Friedewald, die am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung an der Vrije-Universität Brüssel arbeiten, auf sueddeutsche.de (31.01.2015)

     

    Diese Daten unterliegen jedoch nicht dem Datenschutz, da sie nicht „personenbezogen“ sind. Sie können gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden. Doch da Neurodaten individuell einzigartig sind, bleiben sie immer auch „personenbezogen“, selbst wenn alle Hinweise zu einer bürgerlichen Identität entfernt wurden.

     

    Und sie fordern:

    „Aber bei der künftigen Nutzung von bestimmten Neurodaten darf es keinen Ausgleich mit anderen Interessen geben, wie ihn das geltende Datenschutzrecht durch eine Vielzahl von Ausnahmen häufig vorsieht. Grundrechte wie die Menschenwürde oder eben jene Gedankenfreiheit sind unveräußerlich und gelten absolut. In einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sie nicht für den Staat oder für Unternehmen zur Disposition.“

     

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    Onlinefilm.org

    Zitat der Woche
    Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
    Out of Space
    Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)