Angela Merkel will als Bundeskanzlerin am 19. April einen Live-Chat zum Thema Integration veranstalten. Diese Ankündigung wirft für den Geschäftsführer der MABB, Hans Hege, folgende zwei rundfunkrechtliche und medienpolitische Fragen auf:
„Erstens: Braucht man für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz, weil eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig erreicht werden kann, der Inhalt eine publizistische Relevanz hat, und dem Angebot eine Sendeplanung zu Grunde liegt?
Zweitens: Wäre eine solche Sendelizenz mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar, wie er vom Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Fernseherurteil zum Projekt des Adenauerfernsehens entwickelt worden ist?“
Und er stellt fest:
„Die Medienanstalten sind dennoch gehalten, das geltende Recht anzuwenden, und sie stimmen sich bei der Bewertung konkreter Fälle ab. Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.
„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet“, erklärt der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.
Die Bestimmung der Grenzen staatlicher Betätigung darf sich angesichts der Konvergenz der Medien und der wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet nicht auf den Rundfunk beschränken.“
Doch ist es nicht gerade seine Aufgabe, eine Einschätzung auf der Grundlage der aktuellen Rechtsordnung zu geben? Ist dies nicht eine der Aufgaben der MABB? Die MABB steht in der Pflicht, die geltenden Gesetze anzuwenden. Es kann ja sein, dass er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. Dann kann er gesetzliche Veränderungen anregen.