Die Mitteldeutsche Zeitung vermeldet auf ihrem Online-Portal, dass es zwischen Sachsen auf der einen und Sachsen-Anhalt sowie Thüringen auf der anderen Seite einen Dissens geben soll. Man beziehe sich bei dieser Aussage auf „gut informierte Kreise“. Wenn man den Artikel zusammenfasst, unterstützt Sachsen-Anhalt die Thüringer bei der Intendantenwahl und kann dafür den Verwaltungsdirektor „stellen“. So wolle die thüringer Seite Landesfunkhaus-Chef Werner Dieste zum Intendanten machen. Als Verwaltungsdirektor sei der derzeitige Leiter des sachsen-anhaltischen Landesrechnungshofes, Ralf Seibicke, im Gespräch. Dieses vertritt das Land Sachsen-Anhalt auch in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs.
Die Vertreter beider Länder haben im Rundfunkrat 26 von 43 Stimmen. Damit fehlen ihnen drei Stimmen an der Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Verwaltungsrat, der vorschlagsberechtigt ist und in dem sie auch die Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen, haben sie vier von sieben Stimmen.
Es bedarf also auch sächsischer Stimmen für dieses Paket – vorausgesetzt, die Rundfunkratsmitglieder aus Thüringen und Sachsen-Anhalt lassen sich alle auf dieses „Regierungs“-Paket festlegen. Oder man wartet nach der ersten Wahl ein halbes Jahr. Dann reichen die eigenen Stimmen, da es dann nur noch der einfachen Mehrheit bedarf. Zumindest für den Intendanten.