Am Montag wurde der Koalitionsvertrag unterschrieben. Am Dienstag beantwortete der noch amtierende sächsische Staatskanzlei-Chef Johannes Beermann eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert (LINKE) zur Neufassung des MDR-Staatsvertrages in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag.
„Die staatsvertragsgebenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sich einig, dass resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages, eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien umgesetzt werden muss und in diesem Rahmen zu überprüfen ist, welche Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 auch Änderungen und Neuregelungen im Rahmen des MDR-Staatsvertrages mit sich ziehen.“
Will Johannes Beermann also die Ergebnisse zum ZDF-Staatvertrag abwarten? Nun, er zitiert aus dem am 10. November unterzeichneten Koalitionsvertrag, in dem steht:
„Die Sächsische Staatsregierung setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass der MDR-Staatsvertrag im Einvernehmen mit den Partnerländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeitnah weiterentwickelt und modernisiert wird …“
Doch die zeitnahe Weiterentwicklung scheint nicht sein Ziel zu sein. Denn er fügt hinzu:
„Dabei verfolgt die Sächsische Staatsregierung das Ziel einer präzisen Überprüfung des MDR-Staatsvertrages nach der Maßgabe ,,Qualität vor Schnelligkeit“, die sich an den Bedürfnissen Mitteldeutschlands orientieren soll.“
Allerdings haben die Regierungen der drei Länder nicht alle Zeit der Welt. Schließlich stehen im nächsten Jahr beim MDR Vertragsverlängerungen von Direktoren an. Und diese müssen auf verfassungsrechtlich korrekter Grundlage geschehen. Es ist nicht viel, was diesbezüglich am MDR-Staatsvertrag geändert werden muss: Die Drittelquote an staatsnahen Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien, Ausschüssen und Landesgruppen darf nicht überschritten werden. Zugleich kann man auch Fragen der Transparenz, insbesondere der Öffentlichkeit von Sitzungen, regeln.
Diese Fragen könnte man in wenigen Wochen klären und in einer kleinen Novelle formulieren. Diese müsste bis Ende Juni 2015 in den Parlamenten beschlossen sein. Dann kann sich der nächste Rundfunk auf der neuen Grundlage konstituieren.
Die Regierungen und Parlamente stehen in doppelter Pflicht. Zum einen müssen sie das Urteil umsetzen. Zudem hat der MDR 2016 und 2017 den ARD-Vorsitz. Wer Verantwortung für den Sender hat, sorgt dafür, dass der MDR in dieser Zeit kontinuierlich arbeitende Gremien hat.