Das Gesetz verlangt, dass mehr als 5000 Stellen und Firmen der Medienbehörde melden, wie viel sie periodischen Medien für Werbung überwiesen haben. Mit einigen Ausnahmen – weniger als 5000 Euro Buchungsvolumen pro Quartal und Medieninhaber sind ebenso wenig zu melden wie Werbung auf Zeitungsentnahmetaschen.
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