Selbstverständlich hat niemand ein juristisches Anrecht auf öffentliches Gehör. Aber die Ignoranz allem Abweichenden gegenüber (es sei denn, es taugt zum Steigbügel für die eigene Ikonisierung) ist das Problem, welches sich hinter der Klage über mangelnde Meinungsfreiheit verbirgt. Fast alles sagen zu dürfen, jedoch mit allen Äußerungen, die eine Diskussion tatsächlich bereichern könnten, ignoriert zu werden, führt ein Grundrecht ad absurdum.
Timo Rieg, heise.de, 28.12.2019 (online)