„Ich gehe schon davon aus, so laufen die Diskussionen jedenfalls bisher, dass wir dahin kommen möchten, dass doch die Einnahmen so verteilt werden nach einem Prozentsatz, der übrigens aber auch nicht von uns bestimmt werden kann, sondern von den Ländern bestimmt wird, dass dann auch wirklich jede Anstalt selbstständig ihre Aufgaben erfüllen kann und diese ganzen zusätzlichen Verabredungen, die wir heute haben, unendlich viele, dass wir die damit begradigen können. Also, das wäre sicherlich eine besseren Methode.“ So Monika Piel im Radio1-Medienmagazin vom Samstag.
Kurz gesagt: Der Finanzausgleich soll so geregelt werden, dass die kleinen Sender nicht immer wieder betteln müssen. Und da sind die Länder gefordert. Denn die Ministerpräsidenten haben vor nehr als 10 Jahren festgelegt, dass das Volumen des internen Finanzausgleichs nicht die Summe von 1% der Gebühreneinnahmen der ARD übersteigen darf. Mittlerweile gibt es nicht nur konkrete Aussagen über die Summe, sondern auch über die Aufteilung der Finanzen. Dies obliegt nämlich nicht den Sendern. In § 14 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag heißt es: „Die Finanzausgleichsmasse beträgt eins vom Hundert des ARD-Nettogebührenaufkommens. Die Finanzausgleichsmasse wird im Verhältnis 53,76 vom Hundert zu 46,24 vom Hundert auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen aufgeteilt.“