Nachhaltigkeit und Journalismus

Schon im Herbst 2020 wurde in ARD und ZDF darüber diskutiert, die Produktion auf Nachhaltigkeit umzustellen. So gibt es eine gemeinsame Erklärung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und des ZDF-Fernsehrats zur staatsvertraglichen Verankerung von Nachhaltigkeit (30.10.2020). Dort heißt es u.a.: „Aus Sicht der gesetzlichen Kontrollorgane der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind die Länder in ihrer Funktion als Gesetzgeber aufgefordert, das Bemühen der Rundfunkanstalten um nachhaltige Wertschöpfung mit einer Verankerung der Nachhaltigkeit im Medienstaatsvertrag zu unterstützen. Die Länder können damit eine wichtige Weichenstellung für eine zukunftsfähige Medienwelt vornehmen. … Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender ARD-GVK: „Worauf es aus meiner Sicht ankommt, ist eine klar formulierte Erwartung des Gesetzgebers an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, nachhaltig zu wirtschaften. Es gibt viele gute Ansätze, künftig aber müssen Entscheidungen strukturell an dem Dreiklang Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Wer die Rundfunkanstalten modernisieren möchte, muss das Gebot nachhaltigen Wirtschaftens und Handelns auch rechtlich verankern. Die gesetzlichen Kontrollorgane müssen – unter Bezug auf medienspezifische Nachhaltigkeitskriterien – nachhaltigen Optionen im Zweifelsfall zum Durchbruch verhelfen können. Dies führt auf Dauer auch zu mehr Wirtschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit der Rundfunkanstalten als der Allgemeinheit verpflichtete Dienstleister.“

Marlehn Thieme, Vorsitzende ZDF-Fernsehrat: „Die Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie des ZDF durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat deutlich gemacht, dass eine staatsvertragliche Verankerung von Nachhaltigkeit notwendig ist, um eine ressourcenschonende und zukunftsorientierte Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzubringen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Prinzip der Nachhaltigkeit etabliert, wird das Nachhaltigkeitsbewusstsein der ganzen Medienbranche gestützt.““

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutzgesetz muss auch Folgen für die Inhalte, nicht nur die Produktion des Programms haben. Das BVG hat 2021 in seinem Urteil festgestellt, dass „die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“ Dadurch werden die künftigen Generationen in der Ausübung ihrer Grundrechte eingeschränkt.

Wenn aus einem bestimmten Verhalten eine Einschränkung der Grundrechte folgt, stünden die Medien in der Pflicht, darauf hinzuweisen, da es sich faktisch um ein grundrechtswidriges Verhalten handelt. Dies ist dann eine wesentliche Information. So, wie der Journalismus das Zwei-Quellen-Prinzip zu berücksichtigen hat, muss er in Zukunft auch eine Prüfung des Gegenstands der Berichterstattung an den Klimaschutzzielen vornehmen und bei einer Verletzung dieser Ziele darüber berichten.

Medien gehören zu den vier Säulen der Demokratie: Exekutive, Legislative, Judikative und Medien. Wenn es also notwendig ist, die Klimaschutzziele zu erreichen, um die Grundrechte auf Dauer zu gewährleisten, dann entstehen auch neue Anforderungen an die Medien. Zu den journalistischen Standards gehört es dann, die Folge, die sich aus den Gegenständen der Berichterstattung für die Klimaschutzziele ergebe, mit einzubeziehen

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)