NDR-Verfassungsbeschwerde zur Tagesschau-App nach 30 Monaten noch nicht entschieden

Die NDR-Verfassungsbeschwerde (Januar 2018) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur „Tagesschau“-App ist noch nicht entschieden

In Johannes Masings Amtszeit als Bundesverfassungsrichter wurde die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) für die ARD im Januar 2018 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur „Tagesschau“-App nicht behandelt. Das OLG hatte 2016 entschieden, dass die streitgegenständliche Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich und damit unzulässig gewesen sei. Wann das Bundesverfassungsgericht über die vom NDR eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 717/18) entscheiden wird, ist offen.

Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 28.07.2020 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)