Die NDR-Verfassungsbeschwerde (Januar 2018) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur „Tagesschau“-App ist noch nicht entschieden
In Johannes Masings Amtszeit als Bundesverfassungsrichter wurde die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) für die ARD im Januar 2018 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur „Tagesschau“-App nicht behandelt. Das OLG hatte 2016 entschieden, dass die streitgegenständliche Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich und damit unzulässig gewesen sei. Wann das Bundesverfassungsgericht über die vom NDR eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 717/18) entscheiden wird, ist offen.
Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 28.07.2020 (online)