Neue Richtung der Debatte, um den Privatfunk aus allen Verpflichtungen zu entlassen

„Der Gesetzgeber muss also nur, soweit im Privatfunk Defizite an Meinungsvielfalt bestehen, einen Ausgleich durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten ermöglichen. Zugespitzt formuliert: Je schlechter der Privatfunk die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung ermöglicht, desto mehr öffentlich-rechtlichen Rundfunk darf es geben – und umgekehrt.“ (Bernd Hartmann, FAZ, 12.06.2014)

Doch ist dies bis zu Ende gedacht? Was wird, wenn der Privatfunk faktisch öffentlich-rechtlich war, der öffentlich-rechtliche Rundfunk stark reduziert bzw. abgeschafft wurde und dann der Privatfunk sich in den Ansprüchen reduziert. Dann kann man wohl kaum den reduzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder beliebig „hochfahren“. Denn dann müsste zuallererst der der Rundfunkbeitrag wieder steigen.

 

Hinweis: Bernd Hartmann lehrt Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Osnabrück

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)