Der Verfassungsgerichtshof hat das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig aufgehoben, meldet der STANDARD. „Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden“, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs.
Der ORF-Intendant Alexander Wrabetz verweist auf zwei aus einer Sicht wichtige Aussagen. Zugunsten des Wettbewerbs können es erstens Beschränkungen für den ORF geben, diese müssten jedoch verhältnismäßig sein. Der ORF dürfe zweitens nicht selbst soziale Netzwerke betreiben. Doch dürfe er diese nutzen, „um mit unserem Publikum zu kommunizieren“.