Online-Angebote: keine Einigung zwischen ARD/ZDF und Verlegern

 

„Monatelang saßen sie zu Gesprächen zusammen, jetzt gibt es erstmal Sendepause: Der Internet-Streit zwischen Zeitungsverlegern und den öffentlich-rechtlichen Anstalten geht in eine neue Runde“, meldet die Frankfurter Rundschau.

 

„Die Sender seien nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen in Berlin. Offenbar stehe die Gesamtheit der Rundfunkhäuser bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis.“ So stellt es zeit.de dar. Die ARD betonte dazu, der Senderverbund sei bereit, weiter zu verhandeln. Bei einem Punkt seien aus Sicht von ARD und ZDF noch Änderungen wünschenswert, erklärte die ARD, nannte aber keine Einzelheiten.

 

„Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass die Sender auch über die jüngst vom Medienhaus Axel Springer erworbenen Internet-Rechte für die Bundesliga mit den Verlegern sprechen wollten. Bisher sei man davon ausgegangen, dass die TV-Sender den Schwerpunkt auf Video-Angebote setzen, die Verlage auf Text“, bringt der Kölner  Stadtanzeiger einen neuen, entscheidenden Punkt ins Gespräch. Zudem verweist er darauf, dass am 30. April vor dem Landgericht Köln eine Frist zur Stellungnahme im Verfahren um die Tagesschau-App abgelaufen sei und man nun die angeschobene Klage fortsetzen wolle.

„Es ist zumindest ein gutes Zeichen, dass sich die Intendanten von ARD und ZDF nicht auf einen Deal eingelassen haben, bei dem sie ihr Angebot freiwillig beschneiden würden“, stellt Markus Beckedahl auf netzpolitik.org fest.

Die Tagesschau-App wird seit Jahresende 2010 kostenlos angeboten. Die Klage gegen ARD und NDR wurde im Juni 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht.  Ende Februar 2012 wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt.

Das ZDF biete, so die Verleger, lediglich Videos und keine Berichte im Textformat an. Diese Form trifft bei den Verlegern auf Zustimmung.

BDZV-Erklärung

 

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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