Nein, von Zensur möchte die ARD nicht reden. Doch man kann sich schon fragen, was ein Jugendschutz soll, der – im Wissen, wie schwer es ist, Kinder vor solchen Machenschaften zu schützen – dieselben Kinder vor dem bösen Ende eines Fernsehfilms schützen will.
Der Film erzählt zwar eine fiktionale Geschichte, aber er ist sehr nahe an der Realität – auch und gerade in seiner Darstellung, wie es den „höchsten Kreisen“, die auch in den Kindesmissbrauch verwickelt sind, immer wieder gelingt, sich zu schützen, und wie hilflos die Ermittler und Helfer oft sind. Der „Sachsensumpf“ hat dies sehr deutlich ans Licht gebracht.
Die schriftliche Begründung der Jugendschützer, warum Zwölfjährigen ein solches „hoffnungsloses Ende“ nicht zuzumuten ist, liegt leider noch nicht vor. Doch ihre Entscheidung wirkt wie eine hilflose Geste angesichts der Realität, in der dieses hoffnungslose Ende leider für zu viele noch jüngere Kinder grausame Realität ist. Oder wie ein Zuschauer auf der Social-TV-Seite der ARD kommentierte: „Nicht die Opfer werden vor den Pädophilen geschützt, aber die Gesellschaft vor der Realität.“ Denn nur im Märchen werden die Bösen am Ende immer bestraft.
Diemut Roether zur Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Altersfreigabe des ARD-Films „Ooperation Zucker“ ab 16 Jahre festzulegen, epdmedien, 18.01.2013