„Ursprünglich hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober 2012 vereinbart, dass sie auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2013 über einen Entwurf zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) beraten wollten“, berichtet die Funkkorrespondenz (45/2013).
Nun soll eine Arbeitsgruppe der Rundfunkkommission „zunächst Eckpunkte für eine Novellierung des Jugendmedienschutzes erarbeiten und diese dann der Rundfunkkommission im Dezember 2013 zur Diskussion vorlegen“, zitiert die FK die nordrhein-westfälische Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD). Der Grund für die Änderung des ursprünglich beschlossenen Procederes sei, dass es „weiteren Klärungsbedarf“ hinsichtlich eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gebe, so die Ministerin. Worin der Klärungsbedarf bestehe, sagte Schwall-Düren nicht.