Mehrere Zeitungen berichten darüber, dass laut neuen Rundfunkstaatsvertrag Datschenbesitzer in Zukunft doppelt Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, wenn ihre Datsche größer als 24 Quadratmeter ist (siehe Medienblog vom Samstag). Ein eindeutiges Dementi aus der Politik, die den neuen Staatsvertrag erarbeitet hat, gibt es bisher noch nicht. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert als Haushalt jegliche Räumlichkeiten, die zum Übernachten geeignet sind. Wer also neben seiner Wohnung auch noch ein Ferienhaus oder eine Gartenlaube besitzt, der zahlt dann entsprechend mehrfach. Welche Folgen dies für die Datschenbesitzer ab 1. Januar 2013 haben kann, erläutert im Gespräch mit der Thüringer Allgemeinen Fred Fischer. Er ist im Bundesverband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) zuständig für Beiträge, kommunale Gebühren und Abgaben.