„Das ZDF könne sich jedoch nur dann an einem solchen Projekt beteiligen, wenn folgende Rahmenbedingungen durch den Rundfunkgesetzgeber geschaffen oder fest zugesagt seien:
– eine klare Beauftragung durch die Bundesländer,
– eine ausreichende Finanzausstattung,
– zusätzliches Personal und
– eine Öffnung des Telemedienangebots unter anderem mit dem Wegfall der 7-Tage-Regelung und der Möglichkeit, auch Kaufserien und Spielfilme in der Mediathek zeigen zu können.