Die „Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen“ bezeichnet sich „als maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 200 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.“
Heute bezog sie per Presseerklärung Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Die 11. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Dresden hat das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Sommer 2012 zur sogenannten „VFF-Klausel“ bestätigt. Dazu lässt die Produzentenallianz ihren Vorsitzenden Alexander Thies: „Das ist eine gute Nachricht für Produzenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftragsproduktion der wirkliche Unternehmer und Risikoträger. Gerade dies ist bei kreativen Herstellungsprozessen die zentrale Leistung. Nachdem mit erfreulicher Deutlichkeit ein Oberlandesgericht die Rolle und Bedeutung der Produzenten im Entstehungsprozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Verteilungsschlüssel bei der Verwertungsgesellschaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielorientierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung und fordert diese auf, damit zeitnah zu beginnen.“
Weiterlesen