Aufgrund der fortbestehenden Unklarheiten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Textangebote im Onlinebereich ist das Verbot der Presseähnlichkeit grundlegend überarbeitet und vereinfacht worden. Die „eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen“ dürfen „nicht presseähnlich“ sein. Eigene Portale sind „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder… Weiterlesen

