Mit § 31 des Medienstaatsvertrags (MStV) wurden Zuständigkeiten und Kompetenzen der Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich konkretisiert und gestärkt. Das ist zu begrüßen und entspricht ganz der Historie der Gremien seit Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Zweiten Weltkrieg. […]… Weiterlesen