Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll informieren, bilden und unterhalten. Als unlängst der Medienstaatsvertrag novelliert wurde, geriet der Unterhaltungsauftrag aber ins Visier der Politik. Stand bisher im Gesetz »Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebot entsprechen« heißt es künftig: »Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen… Weiterlesen