So verkennt die pauschale Ablehnung einer Beitragserhöhung schlicht die Verfassungsrealität. Der Entscheidungsprozess zur Beitragsfestsetzung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dreistufig ausgestaltet: Erst nach Bedarfsanmeldung durch die Anstalten und Bedarfsprüfung durch die KEF (die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)… Weiterlesen