Es sei „schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt“, räumt das Gericht ein. Einen Gesamteindruck kann man sich schon deshalb kaum verschaffen, weil die Öffentlich-Rechtlichen ein im internationalen Vergleich gigantisches Angebot… Weiterlesen

