Das Bundesverwaltungsgericht liefert eine Sensation: Wer mit dem Argument fehlender Ausgewogenheit bei ARD und ZDF den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, kann das vor Gericht ausfechten. […]
Vorausgesetzt sei „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“, steht dort. […] Hinzu kommt:… Weiterlesen

