Maximal ein Drittel der Mitglieder in öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien dürfen staatlich oder staatsnah sein. So hatte das Bundesverfassungsgericht im „ZDF-Urteil“ 2014 in der Causa des Ex-Chefredakteurs Brender entschieden. Eine Bestimmung, die von den Sendern laut Studie offenbar trickreich unterlaufen wird. Demnach… Weiterlesen