Für die Länder besteht immer nur ein begrenztes Zeitfenster, den Auftrag zu verändern, damit er für die Beitragsfestsetzung relevant ist. Es muss vor der Bedarfsanmeldung der Sender erfolgen, denn diese Anmeldung muss aus dem Auftrag abgeleitet werden. Die nächste Bedarfsanmeldung… Weiterlesen