Laut Rundfunkstaatsvertrag (§2 Absatz 2 Nr. 18) ist „unter Unterhaltung insbesondere Folgendes zu verstehen: Kabarett und Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik“.
Besonders im Bereich der Unterhaltung „ist die Reichwiete des Auftrags der Anstalten umstritten, so dass die aus… Weiterlesen