Leider haben bislang trotz progressiver Einsichten für die gebotene Fortentwicklung des Medienkonzentrationsrechts und einschlägiger Empfehlung selbst der Monopolkommission alle Anläufe die für staatsvertragliche Anpassungen zuständigen Ministerpräsidenten der Länder nicht zum Handeln bewegen können.
Der am 24.07.2018 von der Rundfunkkommission online gestellte Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag enthält allein Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Änderungen des Medienkonzentrationsrechts sind nicht vorgesehen. Die Standortinteressen einzelner Länder streiten für möglichst hohe Eingriffsschwellen, zementieren so den Status Quo und verhindern beharrlich jede Befassung des Gesetzgebers mit seit Jahren überfälligen Reformen. Weiterlesen