Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Rundfunkfreiheit vor allem dem Prozess freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung dient, nicht ökonomischen Interessen. Wenn sich Meinungs- und Medienvielfalt nicht über privatwirtschaftlichen Wettbewerb herstellt, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, einen Rechtsrahmen zu… Weiterlesen