„Den angesichts der wachsenden Bedeutung von Abrufangeboten häufig geäußerten Untergangsprognosen für das „klassische“ lineare Fernsehen widersprechen jedoch aktuelle Erhebungen zur Bewegtbildnutzung. Auch in einer konvergenten Medienwelt sind Vielfaltsicherung und Medienkonzentrationskontrolle weiterhin erforderlich. Es erscheint aber nicht mehr gerechtfertigt, an der bisherigen fernsehzentrierten Perspektive des Medienkonzentrationsrechts festzuhalten, zumal dessen Anwendungsbereich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stark eingeschränkt wurde. Eine effektive Vielfaltsicherung ist damit nicht mehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber aufgerufen, durch klare Regelungen die Wirksamkeit der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle wieder herzustellen. Weiterlesen