Zitiert: Angemessene Vergütung für Mediathekenrechte durch ARD und ZDF

„Sie müsste den Einnahmen entsprechen, die man mit einer kommerziellen On-Demand-Nutzung der Produktion erzielen würde. In der Politik wurde ein Betrag von 30 bis 40 Millionen Euro für sämtliche Auftragsproduktionen von ARD und ZDF im Jahr genannt, also Fernseh- und Dokumentarfilme sowie Serien. Diesen bedarf müssten die Sender bei der KEF anmelden. …

Berechnungsgrundlage sind die Ausgaben von ARD und ZDF für Auftragsproduktionen; das sind jeweils circa 500 Mio. pro Jahr. Die Produzenten würden 4,5 Prozent als Vergütung für die Mediathekenauswertung erhalten. Das entspricht in etwa den Einnahmen, die durch eine kommerzielle Nutzung mittelfristig erzielbar wären. …

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist kein Gegenstand, sondern ein Bündel von Rechten. Wenn ein Recht dazukommt, wie das bei On-Demand der Fall ist, muss es gesondert vergütet werden.“

 

Oliver Castendyk, Leiter der Sektion Entertainment der Produzentenallianz, Blickpunkt:Film, 30/2015

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)