Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat auf der Jahrestagung des Instituts für Rundfunkrecht an der Kölner Universität am 13. Mai sein Modell der Haushaltsabgabe verteidigt. Laut Funkkorrespondenz zeigte sich erfreut darüber, dass sein Modell im Wesentlichen für den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt worden sei. „Anders als jetzt im Staatsvertrag vorgesehen, plädierte Kirchhof allerdings dafür, ARD und ZDF die Werbung zu untersagen. Dies hatte er in seinem damaligen Gutachten bereits als Option erwogen“, so die Funkkorrespondenz.
Laut der westen.de betonte Kirchhof, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk unabhängig von politischen Eingriffen sein müssten. „Zudem müssten sie Distanz zur Wirtschaft halten. Zur Unabhängigkeit von kommerziellen Einflüssen gehört für Kirchhof auch, dass die Quote nicht der alleinige Maßstab für Sendungen sein dürfe. Die Öffentlich-Rechtlichen seien keine Wirtschaftsbetriebe, sondern ein Kulturgut.“
Laut Funkkorrespondenz warnte Paul Kirchhof davor, „dass Werbetreibende immer auch Einfluss auf das Programmumfeld hätten“ und sagte wörtlich: „Wer zahlt, schafft an“. Deshalb solle der Gesetzgeber die Werbefreiheit von ARD und ZDF im Rundfunkstaatsvertrag festschreiben.
Zudem wiederholte Paul Kirchhof seinen Vorschlag, dass finanzschwache Haushalte nicht vom neuen Beitrag befreit werden, „sondern dass in solchen Fällen die entsprechenden Beträge von staatlichen Einrichtungen an die Rundfunkanstalten überwiesen werden müssten.“ Derzeit machen die Gebührenbefreiungen einen Umfang von ca. 870 Mio. Euro aus. Die Gesamteinnahmen aus der Rundfunkgebühr lagen 2009 bei 7.600 Mio. Euro. Die Werbeeinahmen von ARD und ZDF lagen da bei ca. 500 Mio. Euro.