Private TV-Sender müssen keine Telemedienkonzepte erstellen

Interessant ist, dass laut Rundfunkstaatsvertrag nur die öffentlich-rechtlichen Sender (also ARD,  ZDF und Deutschlandradio) Telemedienkonzepte erstellen müssen. Wenn kostenlose Netzangebote von Fernsehsendern die Perspektiven der Verlage im Netz einschränken, dann müsste dies doch auch für private Fernsehsender gelten. Doch nur ARD, ZDF und Deutschlandradio sind in ihrem Handeln im Netz eingeschränkt. Die sogenannten „Privaten“ dürfen unbeschränkt reine Textbeiträge im Internet platzieren. Sowohl RTL, Sat.1, N24, n-tv. usw. haben im Internet viele Textbeiträge, die sich nicht auf ihre Sendungen beziehen. Selbst die Telekom bringt Nachrichten in reiner Textform. Doch darüber hat sich noch kein Verlag beschwert! Sind die Fernsehunternehmen doch keine so starke Konkurrenz im Netz? Geht es also nur um die Begrenzung von ARD und ZDF? Sind die Argumente, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Geschäftsmodelle der Verlage zerstören, also nur vorgeschoben?

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)