Interessant ist, dass laut Rundfunkstaatsvertrag nur die öffentlich-rechtlichen Sender (also ARD, ZDF und Deutschlandradio) Telemedienkonzepte erstellen müssen. Wenn kostenlose Netzangebote von Fernsehsendern die Perspektiven der Verlage im Netz einschränken, dann müsste dies doch auch für private Fernsehsender gelten. Doch nur ARD, ZDF und Deutschlandradio sind in ihrem Handeln im Netz eingeschränkt. Die sogenannten „Privaten“ dürfen unbeschränkt reine Textbeiträge im Internet platzieren. Sowohl RTL, Sat.1, N24, n-tv. usw. haben im Internet viele Textbeiträge, die sich nicht auf ihre Sendungen beziehen. Selbst die Telekom bringt Nachrichten in reiner Textform. Doch darüber hat sich noch kein Verlag beschwert! Sind die Fernsehunternehmen doch keine so starke Konkurrenz im Netz? Geht es also nur um die Begrenzung von ARD und ZDF? Sind die Argumente, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Geschäftsmodelle der Verlage zerstören, also nur vorgeschoben?