Der Einwand, man müsse, leider, mit den privaten Wölfen heulen, man mache nicht Programm für niemand, verwechselt nicht nur eine unabweisbare Tatsache mit einer unwahrscheinlichen Möglichkeit. Er verkennt die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Verfassung. Sie garantiert die Rundfunkfreiheit. Solange dieser Rundfunk die Würde des Menschen nicht verletzt, hat er fast alle Freiheiten, sogar gegenüber politischen Parteien. Er ist frei von der Sorge, politisch Unkorrektes zu senden. Er darf etwas riskieren. Es ist ihm erlaubt, im Hauptprogramm auch Minderheiten zu adressieren. Die Vorstellung, Programme ohne Unterhaltungsfaktor seien verschenkt, geht am Gründungszweck dieses Rundfunk voll vorbei. Die Programme müssen „nur“ jederzeit relevant und interessant sein.
Norbert Schneider, Tagesspiegel, 5.10.2017 (online)