Der sachsen-anhaltinische Medienpolitiker Rainer Robra hat die Position seiner CDU-Fraktion im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt – sie lehnt eine Erhöhung ab. Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht einen Weg ohne „parlamentarischen Nachklapp“ festlege, sagte Robra im Dlf. …. Und wir haben uns ja auch in der Rundfunkkommission der Länder aufgemacht, ein anderes Verfahren zu finden, nämlich den Beitrag auf einen Index zu stützen, also ein objektives mathematisches Verfahren nach einem bestimmten Algorithmus. …. Mir wäre es persönlich am liebsten, wenn das Verfassungsgericht die Gelegenheit nutzte, um zu sagen, wir haben ein staatsfernes Verfahren, das endet mit der Empfehlung der KEF, die die Anmeldung der Anstalten kritisch prüft. Daran schließt sich eine Runde bei den Ministerpräsidenten an, in der die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten prüfen, ob es Abweichungsgründe gibt. Es gibt ja nur zwei legitime Abweichungsgründe. Und dann ist das Verfahren abgeschlossen, wenn sich alle 16 Länder einig sind, dass das Ergebnis so sein soll, dann wird’s in 16 Amtsblättern verkündet. Und wir bringen nicht die 16 Landtage in die Verlegenheit, eine scheinbare Entscheidung treffen zu sollen, die am Ende eindeutig nur mit Ja beantwortet werden darf. (02.12.2020)
Rainer Robra im Gespräch mit Christoph Sterz,Deutschlandfunk, 02.12.2020 (online)
Durch eine Übertragung in die von einem Index gesteuerte Selbstregulierung der Anstalten und ihrer Gremien käme es zu einer sehr weit gehenden Entpolitisierung der Rundfunkgesetzgebung. Das kann auf Dauer für die Akzeptanz der Anstalten in einem repräsentativen parlamentarisch-demokratischen System gefährlich sein. Darauf hat auch meine Kollegin Raab aus Rheinland-Pfalz kürzlich in einem Zeitungsbeitrag hingewiesen. Bestenfalls holt sich die Politik das zurück, wenn sie den Eindruck hat, dass die Entwicklung in eine falsche Richtung läuft. Bei so einem Gerangel möchte ich nicht dabei sein. Was immer wir verabreden hat nicht Verfassungsrang, es hat den Rang eines einfachen Gesetzes und kann auch jederzeit geändert werden. Ich habe es bei allen Problemen, die im Detail mit der Rundfunkstaatsvertragsgesetzgebung verbunden sind, immer für richtig gehalten, dass die zuständigen Ausschüsse der Landtage über die laufende Entwicklung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert sind, denn nur dann können wir ernsthaft von einer Medienpolitik in den Ländern sprechen. … Die Abgeordneten, die den unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Wahlkreisen haben, machen sich intensiv Gedanken darüber, wie man das System vernünftig aufsetzen, steuern und begleiten kann. Sie aus dieser Gesamtverantwortung entlassen zu wollen, ist kritisch. …. Zurzeit appelliere ich an die Intendantinnen und Intendanten den Finanzbedarf, Ende Oktober beginnt das Beitragsfestsetzungsverfahren der KEF für die nächste Periode, zurückhaltend anzumelden und sich der Folgen bewusst zu sein. Sie sollten auch neue Projekte, die kostenintensiv sind, auf den Prüfstand stellen, um uns in die Lage zu versetzen mit einer, wenn überhaupt, marginalen Beitragssteigerung an die Öffentlichkeit treten zu können. Alles andere wäre in den Parlamenten schwer vermittelbar. …. Die KEF rekrutiert sich aus Damen und Herren, die einen ungeheuren Erfahrungs- und Wissensschatz zusammengetragen haben, wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Rundfunkanstalten gewährleistet werden können. Man weiß dort auch, wie man bei undifferenzierten Einsparforderungen der Politik einerseits und dem absoluten „mehr geht gar nicht“ von Intendanten andererseits, doch noch Möglichkeiten findet, dem Beitragswachstum Grenzen zu setzen. …. Von demokratietheoretischen Bedenken abgesehen, habe ich Zweifel, ob das den Vorgaben der EU-Kommission entspräche, die wegen des unverändert bestehenden Beihilfecharakters des Beitrages eine Beauftragung durch den parlamentarisch verantwortlichen Gesetzgeber erwarten. …. Wir haben in der letzten Landtagssitzung abermals einen Beschluss mit auf den Weg bekommen, der die Beitragsstabilität sehr hoch aufhängt. Ich weiß andererseits, dass sich nicht alle, auch technischen und sonstigen Einsparmöglichkeiten, die die Anstalten angeboten haben, sofort verwirklichen lassen. Wenn erkennbar ist, dass die Anstalten auf dem Pfad der Tugend wandeln, aber nach Einschätzung der KEF unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfs einen etwas höheren Betrag als 17,50 Euro benötigen, dann wird es hoffentlich daran nicht scheitern. Deutlich werden muss allerdings, dass zumutbare Anstrengungen auf allen Seiten geleistet worden sind, die Kosten insgesamt zu senken. (17.09.2018)
Rainer Robra im Interview mit Helmut Hartung, medienpolitik.net, 17.09.2018 (online)