Rundfunkbeitrag für Kleingärten

 

 

Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen?

 

„Die neue Gebühr greife nur bei Gartenhäusern, die zum Wohnen geeignet seien“, sagte Sachsen-Anhalts Regierungssprecher Rainer Metke nach dem Berliner Treffen der Mitteldeutschen Zeitung, die weiter ausführt: „Besitzer von großen Lauben würden damit künftig wie Besitzer von kleinen Gartenhäuschen behandelt. Einziger Unterschied: Die Nachweispflicht darüber, dass eine Datsche nicht zum Wohnen geeignet ist, liege beim Eigentümer. Noch nicht geklärt sei, wie das Antragsverfahren laufen soll und welche Kriterien zur Bewertung herangezogen werden.“

Wenn das so stimmt, dann gibt es für die „Zwischenzeit“ bis zum nächsten Staatsvertrag noch keine „Hintertür-Lösung“, wie sie von der Thüringer Staatskanzleichefin Marion Walsmann angestrebt wurde. Es gibt zwei Absichtserklärungen. Eine von der Politik, eine von den Sendern. Und es gibt mindestens zwei Interpretationen davon, worauf man sich am 17. November geeinigt hat.

 

 

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)