Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Bundesverfassungsrichter. Im Frühjahr 2010 legte er für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten zum neuen Rundfunkbeitrag vor. Diese hatten den Auftrag bei ihm ausgelöst und ihn auch bezahlt.
Sein Bruder Ferdinand Kirchhof ist seit Oktober 2007 Bundesverfassungsrichter. Seit März. 2010 ist er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. In dieser Funktion hat er auch Klagen und Beschwerden zum neuen Rundfunkbeitrag zu entscheiden.
Zwei Beschwerden zum Rundfunkbeitrag, die der VDGN eingereicht hatte, wurden jedoch aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. In der zweiten Beschwerde hatte der Verband die „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden“, moniert.
Der VDGN will nun eine Normenkontrollklage gegen die Beitragssatzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg erheben.