Am 11. Dezember berichtete das Medienmagazin ZAPP des NDR darüber, dass es einen Streit darüber gibt, wie die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag genutzt werden sollen. Dabei kamen auch Beitragszahlerinnen und –zahler zu Wort. Sie wünschte sich vor allem ein werbefreies Programm.
Am 19. Dezember berichtete u.a. digtalfernsehen.de über eine repräsentative Umfrage von TNS Emnid, nach der nur 44 Prozent der Befragten dafür sind, die Mehreinnahmen zu nutzen, um den Rundfunkbeitrag zu senken. Etwa jeder Dritte würde den Milliardenüberschuss aus dem neuen Rundfunkbeitrag lieber in das Programm von ARD und ZDF stecken. 17 Prozent sprachen sich für weniger Werbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern aus.
Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) forderte laut epd in einem Brief an die Chefin der rheinlandpfälzischen Staatskanzlei, Jacqueline Kraege, eine Werberegulierung im ARD-Hörfunk nach dem Vorbild des NDR-Staatsvertrags. (Der NDR darf in einem Radioprogramm werktäglich 60 Minuten Werbung senden. In der Praxis habe sich gezeigt.)
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien forderte eine Reduzierung der Fernsehwerbung bei den Öffentlich-Rechtlichen. „So wäre eine Halbierung der TV-Werbung bei der Finanzlage vollkommen problemlos möglich“, teilte der VPRT-Vorstandsvorsitzende Tobias Schmid mit. Der VPRT stellte sich ebenfalls hinter das NDR-Modell im Hörfunk. „Und es bliebe noch genug für eine Gebührensenkung übrig.“
Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, sei zu überlegen, ob die Mehreinnahmen auch genutzt werden könnten, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werbefrei zu machen.
Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation machte schon am 5. Dezember per Offenem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten den Vorschlag, einen Teil der Mehreinnahmen den Landesmedienanstalten zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche Existenz der lokalen Rundfunksender – insbesondere in Ein-Zeitungs-Kreisen – zu sichern.
Die Produzentenallianz will, dass mögliche Mehreinnahmen in die Programme der Öffentlich-Rechtlichen investiert werden. „Die Mehrerlöse könnten dem jahrelangen Einfrieren der Programmhaushalte und der faktischen Kürzung der Produktionsmittel entgegenwirken und die konkret drohende Verarmung des audiovisuellen Schaffens in Deutschland verhindern“, teilte die Allianz schon am 9. Dezember mit. Eine „Investition ins Programm wäre ein Gewinn für alle“. Am 18. Dezember forderte sie zudem eine „Qualitätsoffensive für das deutsche Fernsehen“.
In diese Richtung äußert sich auch die AGDOK. Man solle die Mehreinnahmen nutzen, um für „gerechte Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Programmbeschaffung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu sorgen“. Zudem erneuert die AGDOK ihren Vorschlag, „einen Teil der Überschuss-Mittel aus der Haushaltsabgabe darauf zu verwenden, das gewaltige kreative Potenzial des Internets für eine zukunftsweisende Neuausrichtung der Grundidee von öffentlich-rechtlichem Rundfunk zu verwenden“. Dies läuft darauf hinaus, einen Teil der Beitragseinnahmen für Internetangebote Dritter einzusetzen.
Die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner appellierte an die Länder, den Empfehlungen der KEF zu folgen.
Bayerns Staatskanzleichefin Christiane Haderthauer sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Ausgabe vom 19. Dezember), Bayern unterstütze den KEF-Vorschlag, fordere darüber hinaus aber auch Einsparungen bei den Sendeanstalten. „Die Öffentlich-Rechtlichen müssen schleunigst mit Strukturreformen beginnen.“ Dies hatte sie auch schon am 4. Dezember erklärt.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner forderte, vor einer Beitragssenkung zuerst die Entlastung von Härtefällen im Blick zu haben. „Wenn jetzt mehr Geld im Topf sein sollte, muss zunächst einmal durch Entlastungen in den Härtefällen geholfen werden, die vom neuen Beitragssystem durch extreme Mehrbelastungen möglicherweise ungerecht betroffen sind.“ Als Beispiele nannte sie die Betriebsstättenabgabe und geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Dahingehend hatte sich auch schon Niedersachsens Staatskanzlei geäußert.
Der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Prof. Thomas Kleist, hat zudem gefordert, in der Debatte die Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs mit zu thematisieren. In einem Brief an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer, habe er daran erinnert, dass auch eine Lösung zum ARD-Finanzausgleich versprochen wurde. Die saarländische Politik soll keinem weiteren Beitragsstaatsvertrag zustimmen, wenn nicht gleichzeitig der Finanzausgleich geregelt wird. (SR-Medienmagazin vom 21.12.2013, ab Minute 11)
Die KEF wies zudem darauf hin, dass von den Mehreinnahmen auch die Landesmedienanstalten profitieren. Diese erhielten rund 1,9 Prozent vom Beitragsaufkommen und somit 21,8 Millionen Euro mehr. „Die Länder können die Mehreinnahmen durch Veränderung des Prozentsatzes zusätzlich für eine Absenkung des Rundfunkbeitrags nutzen“, schlägt die KEF vor. Dies entspreche einer weiteren Minderung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 1,3 Cent.
Eine Idee, die auch finanzielle Auswirkungen haben wird, wird in ihren Auswirkungen derzeit gar nicht mit berücksichtigt. So hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 25.10.2013 die Rundfunkkommission beauftragt, „einen Entwurf für einen zeitgemäßen Telemedienauftrag von ARD, ZDF und DLR vorzulegen, durch den insbesondere die bisherige 7-Tage-Regelung ersetzt wird.“ Ziel ist es, dass viele Angebote der Sender länger im Netz verweilen dürfen. Doch nicht alles, was von den Sendern ausgestrahlt wird, wird von ihnen selbst produziert. Und nur ein geringer Teil von dem, was die Sender bei Dritten in Auftrag geben, wird auch voll finanziert. Um Kosten zu sparen, werden den Produzenten entsprechende Rechte überlassen.
Somit müsste ermittelt werden, was die längeren Verweildauern die Sender „kosten“ werden. Dies könnte zum Beispiel die KEF – nach Zuarbeit durch die Sender – ermitteln. (So wird die KEF Mitte Januar ein Sondergutachten vorlegen, wie hoch die zusätzlichen Kosten für die Werbe- und Sponsoringfreiheit sind. Dieses Gutachten wurde durch die MPK in Auftrag gegeben.)
Warum sind die Mehrkosten nicht schon im aktuellen Beitragsvorschlag enthalten? Die KEF prüft den Finanzbedarf nur auf Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen. Um längere Verweildauern zu ermöglichen, muss der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden. So würde den Sendern erlaubt werden, die Rechte an den Produktionen für einen längeren Zeitraum zu erwerben. Daraus können sich höhere Kosten ergeben. Da diese durch eine Erweiterung des Programmauftrags geschieht, müssen den Sendern dafür auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden – es sei denn, der gesetzliche Auftrag wird an anderer Stelle reduziert.
Doch kann in diesem Fall noch das auch am 25.10. von den Ministerpräsidenten formulierte Ziel der „Beitragsstabilität“ erreicht werden? Da die jetzige Beitragsregelung für Mehreinnahmen sorgt, können beide Ziele erreicht werden: Längere Verweildauer und Beitragsstabilität. Allerdings muss vorab klar sein, weil Mittel zur Vergütung der längeren Verweildauer benötigt werden. Daraus könnte man errechnen, um wieviel weniger der Rundfunkbeitrag gesenkt werden kann.
Unter den Medienpolitikern werden derzeit vor allem drei der hier genannten neun Punkte diskutiert, die man mit NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann so zusammenfassen kann: „Eine Beitragsreduzierung, das Beseitigen möglicher Unwuchten bei der bisherigen Berechnung zum Beispiel bei der Wirtschaft und einen weiteren Schritt in Richtung Ausstieg aus der Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen.“